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  • AutorenbildThomas Laggner

Kostenzuschuss

ÖGK-Versicherte erhalten dafür auf Antrag einen Kostenzuschuss der ÖGK von derzeit 28,42 Euro pro Einzelsitzung (à 60 Minuten). Für den Kostenzuschuss gelten folgende Voraussetzungen: Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut ist in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums (BMASGPK) eingetragen.

Vor der 2. Stunde bitte beachten:


IV-177-Psychotherapie-aerztliche_Untersuchung
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Vor der 11. Stunde

Psychotherapie ist eine der ärztlichen Hilfe im Rahmen der Krankenbehandlung gleichgestellte Leistung (§ 135 Abs. 1 Z. 3 ASVG). Krankenbehandlung hat gemäß § 133 ASVG ausreichend und zweckmäßig zu sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Österreichische Gesundheitskasse ist gemäß § 31 Abs. 5 Z. 10 ASVG zur Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung verpflichtet. Werden mehr als 10 psychotherapeutische Behandlungseinheiten beansprucht, benötigt die Österreichische Gesundheitskasse daher einige Angaben zu den persönlichen Gesundheitsdaten der Antragstellerin/des Antragstellers, um einschätzen zu können, ob bzw. wie lange Psychotherapie als Krankenbehandlung notwendig ist. Zur Übermittlung dieser Daten dient der vorliegende Antrag. Ab der 11. Behandlungseinheit werden Kosten von der Österreichischen Gesundheitskasse nur dann übernommen, wenn alle zur Beurteilung des Behandlungserfordernisses notwendigen Angaben vorliegen und die Österreichische Gesundheitskasse vor Inanspruchnahme der 11. Behandlungseinheit die grundsätzliche Weitergewährung der Kostenübernahme (Bewilligung) zugesagt hat. Für Behandlungseinheiten, für die keine Bewilligung vorliegt, können Kosten nicht übernommen werden. Sofern mehr als die (bereits) bewilligten Behandlungseinheiten benötigt werden, ist ein weiterer Antrag notwendig. Alle vom Antrag erfassten Angaben sind dazu notwendig, um der Österreichischen Gesundheitskasse die Einschätzung des Behandlungserfordernisses zu ermöglichen und die grundsätzliche Kostenübernahme zuzusagen. Unvollständige oder unklare Angaben im Antragsformular können dazu führen, dass eine geringere Anzahl als die beantragten Behandlungseinheiten bewilligt oder die Kostenübernahme gänzlich abgelehnt wird. Wir werden Sie so rasch wie möglich darüber informieren, für welche Anzahl von Sitzungen eine Kostenübernahme erfolgen kann. Sollten Unklarheiten bestehen oder weitere Abklärungen notwendig sein, bitten wir Sie, direkt den Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse zu kontaktieren.Wir versichern Ihnen, dass die Informationen dieses Fragebogens im Bereich des Krankenversicherungsträgers streng vertraulich behandelt werden.





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