Honorarordnung für Psychotherapie
bei Thomas Laggner, Psychotherapeut, Lebens- und Sozialberater, Supervisor
Zuschuss & Selbstkosten
Psychotherapie ist eine tiefgehende Begleitung und zugleich eine Investition in Ihre seelische Gesundheit.
Mein Basishonorar für Versicherte beträgt € 80,00 pro Einzelsitzung (50 - 60 Minuten) als Selbstkostenanteil plus dem jeweiligen Zuschuss durch Ihre Gesundheitskasse:
Je nach Krankenkasse erhalten Sie einen Teil rückerstattet (siehe Tabelle).



Für gesetzlich Versicherte gibt es zwei Möglichkeiten der Abrechnung:
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Abrechnung über Kostenerstattung:
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Voraussetzung: Sie benötigen spätestens vor der zweiten Sitzung eine "Bestätigung für Psychotherapie" von Ihrem praktischen Arzt.
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Ablauf: Sie erhalten von mir eine Privatrechnung über mein Honorar für die Einzelsitzung (50-60 Minuten), die Sie zunächst vollständig begleichen. Diese Rechnung reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse zur (teilweisen) Erstattung ein.
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Kosten: Ihr nach Abzug des Kassenzuschusses verbleibender Eigenanteil beträgt üblicherweise ca. € 80,00. Bitte klären Sie die genauen Erstattungsmodalitäten und die Höhe vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse.
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Abrechnung als Selbstzahler (ohne Kassenzuschuss):
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Wenn Sie keine Kostenerstattung durch Ihre Kasse wünschen oder anstreben, ist keine ärztliche Bestätigung für die Abrechnung erforderlich.
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Kosten: Das Honorar beträgt in diesem Fall € 150,00 pro Sitzung (50-60 Minuten).
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Kostenzuschuss durch die Krankenkasse (Kostenerstattung für Psychotherapie)
Psychotherapie ist eine Heilbehandlung. Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose können Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen (Kostenerstattung).
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Voraussetzungen & Ablauf:
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Ärztliche Bestätigung:
Bitte holen Sie vor der 2. Therapiestunde von Ihrem Hausarzt eine „Bestätigung für Psychotherapie“ ein. Diese ist notwendig für die Einreichung bei Ihrer Kasse.-
ÖGK-Formular als Beispiel: [Link zum ÖGK-Formular] (Hinweis: Der alte Link war spezifisch, evtl. allgemeineren Link zur ÖGK-Seite setzen oder Formular direkt bereitstellen)
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Antrag auf Kostenzuschuss (Verlängerung):
Wenn Sie mehr als 10 Sitzungen benötigen und bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert sind, muss vor der 11. Sitzung ein Antrag auf Weitergewährung gestellt und von der ÖGK bewilligt werden, damit weitere Kosten übernommen werden. Unvollständige Anträge können zu Ablehnung oder geringerer Bewilligung führen.-
Link zur ÖGK-Seite / Verlängerungsantrag: [Hier klicken] (Link aus Originaltext)
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Hinweis: Andere Krankenkassen können abweichende Regelungen haben. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kasse.
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Einreichung:
Sie bezahlen das Honorar zunächst vollständig bei mir und reichen die Honorarnote zusammen mit der ärztlichen Bestätigung (und ggf. der Bewilligung für weitere Stunden) bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung ein.
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Höhe des Zuschusses: Variiert je nach Krankenkasse (z.B. zwischen € 33,80 und € 48,80 pro Einheit - Stand bitte ggf. prüfen).
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Kein Zuschuss: Für Paartherapie ist generell kein Kassenzuschuss möglich.
Zahlungsmodalitäten
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Das Honorar ist jeweils am Ende der Sitzung in bar zu bezahlen.
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Sie erhalten direkt eine Honorarnote mit Kassa-Eingangsbestätigung, was die Einreichung bei Ihrer Kasse erleichtert (kein zusätzlicher Kontoauszug nötig).
Rahmenbedingungen
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Frequenz/Häufigkeit: Sie bestimmen die Frequenz der Sitzungen (z.B. wöchentlich, 14-tägig). Für den Kassenzuschuss (insb. ÖGK) wird oft eine gewisse Regelmäßigkeit, zumindest für die ersten 10 Stunden (z.B. wöchentlich), erwartet.
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Sitzungsdauer & Flexibilität: Standard sind 60-Minuten-Einheiten. Nach Absprache sind auch längere Sitzungen (1,5 - 2 Einheiten) oder "Open End" (flexible Dauer bis zu einem guten Abschluss, Verrechnung nach tatsächlicher Zeit) möglich.
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Pünktlichkeit: Bitte erscheinen Sie pünktlich, um den therapeutischen Prozess nicht zu stören und die volle Zeit nutzen zu können.
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Absageregelung: Termine können bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen muss ich leider ein Ausfallshonorar von € 100,00 verrechnen. Ausgenommen sind kurzfristige Absagen aufgrund von Krankheit (bei Ansteckungsgefahr oder Bettlägerigkeit) gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung.
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Therapieabschluss: Die Therapie kann jederzeit beendet werden. Ein gemeinsames Abschlussgespräch wird empfohlen.
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Verschwiegenheit: Als Psychotherapeut unterliege ich der strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG). Alle Informationen werden vertraulich behandelt.
Steuerliche Absetzbarkeit (Außergewöhnliche Belastung)
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Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie den individuellen Selbstbehalt übersteigen.
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Der Selbstbehalt beträgt je nach Einkommen 6% - 12% und reduziert sich ggf. durch Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und Kinder.
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Nur der Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus. Bewahren Sie die Honorarnoten für Ihre Steuererklärung auf.
Zusätzliche Ressourcen & Informationen
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Blog mit Artikeln: Über 100 Artikel zu Therapie, Beratung & Coaching finden Sie unter: https://www.professionelle-hilfe.com/blog
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Ihr Feedback: Ist mir wichtig! Gerne auch anonym über ProvenExpert: https://www.provenexpert.com/thomas-laggner/juf2/
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Datenschutz (DSGVO): Informationen nach Art. 13/14 DSGVO finden Sie hier: https://www.professionelle-hilfe.com/kopie-von-agb
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Soziale Verantwortung & Ermäßigungen
Mir ist wichtig, dass psychotherapeutische Hilfe nicht am Finanziellen scheitert. In sozialen Härtefällen kann ich vergünstigte Tarife oder Ratenzahlung anbieten. Bitte sprechen Sie mich vertraulich darauf an.